Transparenz ist uns sehr wichtig. Wir informieren regelmäßig über die die konkrete Verwendung von Spenden. Darüber hinaus haben Sie auf dieser Seite Zugriff auf alle relevanten Vereinsdokumente. Falls Ihnen Informationen fehlen, dann kontaktieren Sie uns gerne jederzeit
Weitere Informationen und Bilder zu den Projekten finden Sie hier
Einnahmen: Regelmäßige und einmalige Spenden plus regelmäßige Patenschaftsbeiträge
Ausgaben: Patenschaften und Projekte siehe Grafik oben
Weitere Informationen können dem Registerportal entnommen werden
Kolumbien direkt e.V. verfolgt laut §2 seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar mildtätige bzw. gemeinnützige Zwecke. Die uns zugewendeten Beträge verwenden
wir nur zu den satzungsgemäßen, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken, insbesondere zur Förderung hilfsbedürftiger Personen und der Entwicklungszusammenarbeit
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt München, für Kolumbien direkt e.V., Steuernummer 143/218/31142 mit
Bescheid vom 25.01.2017 nach § 60a AO festgestellt.
Kolumbien direkt e.V., Steuernummer 143/218/31142, ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke und der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der
Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes München vom 06.05.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6
des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit
Auszug aus der Satzung
§2 (1): Der Zweck des Vereins ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an eine, möglicherweise ausländische, steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts zwecks Förderung hilfsbedürftiger Personen und der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel des Vereins ist es, bedürftigen Kindern, jungen Erwachsenen, ihren Familien und ihren Gemeinschaften,
hauptsächlich aus Entwicklungs- und Schwellenländern, zu helfen, ihre Fähigkeiten zu fördern, selbst einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebenssituation zu leisten. [...]
§6 (4): Den Mitgliedern des Vorstandes kann keine Vergütung gezahlt werden.